So kannst du als Berufsbildner:in Lehrvertragsauflösungen verhindern

Erfahre als Berufsbildner:in, wie du Warnsignale frühzeitig erkennst.

Als Berufsbildner:in ist es mir wichtig, Warnsignale zu erkennen, damit ich eine Lehrvertragsauflösung verhindern kann.

Das Thema Lehrvertragsauflösung rückt in den letzten Jahren immer mehr in den Vordergrund. Es stellt für betroffene Jugendliche aber auch Lehrbetriebe oftmals eine Belastung dar. Gemeinsam mit der ETH Zürich haben wir in Form des LehrstellenPuls Lehrbetriebe befragt und wollten anhand der Resultate verstehen, was die Hintergründe sind und wie wir Lehrbetriebe und Jugendliche besser unterstützen können.

Eins ist klar, eine erste Massnahme kannst du als Berufsbildner:in bereits bei der Rekrutierung treffen. Lass dir die Zeit bei der Evaluation. Zeige nicht nur die Sonnen- sondern auch die Schattenseite des Lehrberufs. So erfahren die Jugendlichen bereits vor Antritt der Lehre realitätsnah, was auf sie zukommt.

Gemäss dem Bundesamt für Statistik werden rund 22% aller Lehrverträge vorzeitig aufgelöst. So gaben bei unserer Umfrage auch über 21% der befragten Unternehmen an, mit mindestens einem/r Lernenden den Vertrag aufgelöst zu haben. Hier die meist genannten Gründe:

  • Anforderungen an Soft Skills (z.B. Motivation, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit)
  • ungenügende schulische Leistung
  • gesundheitliche/Psychische Probleme
  • ungenügende betriebliche Leistung
  • falscher Beruf/Tätigkeit

 

Auf welche Warnsignale du dich früh achten solltest, erfährst du in unserem Podcast mit Andrea Ruckstuhl, dem Programmleiter von Job Caddie Wir geben dir neue Impulse und teilen wertvolle Tipps und unsere langjährige Expertise zu all den folgenden Themen und mehr. Hier haben wir noch weitere Massnahmen für dich zusammengetragen.

Möchtest auch du als Berufsbildner:in und Lehrbetrieb inspiriert werden, erfolgreich in deiner Aufgabe und Heldenrolle sein und dir deine Zukunft mit jungen Fachkräften sichern? Wir von Yousty unterstützen dich sehr gerne auf deiner Reise!

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Häufig gestellte Fragen

Ist noch etwas unklar? Finde hier mehr heraus.

Was kann ich tun, wenn das Lehrverhältnis während der Probezeit aufgelöst wird?

Während der Probezeit ist die einseitige Auflösung des Lehrverhältnisses per Kündigung mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen jederzeit möglich. Die auflösende Partei hat das Berufsbildungsamt unverzüglich zu informieren. Die Gründe der Auflösung müssen erklärt werden. Das Schreiben muss vor Ablauf der Probezeit und mit Unterschrift der auflösenden Partei zugestellt
werden.

Lehrvertragsauflösung oder Lehrabbruch – was ist der Unterschied?

Wenn der Lernende den Lehrvertrag auflöst und danach wieder eine Lehre in einem anderen Beruf oder in einem anderen Lehrbetrieb startet, spricht man von einer Lehrvertragsauflösung. Wenn hingegen keine Lehre mehr gestartet wird, handelt es sich um einen Lehrabbruch.

Was soll ich tun, wenn das Lehrverhältnis gefährdet ist?

Besprechen Sie als Berufsbildner/in die Situation mit einer Drittperson (Vorgesetzte/r, Praxisbildner/in, Personalabteilung etc.). Suchen Sie das Gespräch mit der lernenden Person (falls diese noch nicht 18-jährig ist inkl. der gesetzlichen Vertretung). Erkundigen Sie sich beim Berufsbildungsamt bei der zuständigen Person (Ausbildungsberater/in, Berufsinspektor/in). In der Regel wird ein Gespräch mit allen Beteiligten vereinbart.

Was ist eine Lehrfortsetzung?

Bei einem Lehrunterbruch mit anschliessender Lehrfortsetzung ist man als Lernende:r bemüht, eine Lehrstelle bei einem neuen Betrieb oder in einem neuen Beruf anzutreten. Von einem Lehrabbruch spricht man hingegen, wenn der/die Jugendliche keine weitere Ausbildung beginnt und vom Arbeitsmarkt “verschwindet”.